Sie haben während eines Spitalaufenthalts, im Pflegeheim, bei der Pflege zu Hause, in einer Praxis oder Apotheke etwas erlebt, das Sie verunsichert hat?

Melden Sie Ihr Erlebnis oder Ihren Vorfall mit unserem Online-Formular.

PatBox.ch ist die Meldeplattform für Patient:innen und Angehörige, auf der Sie konkrete Vorfälle oder persönliche Erlebnisse melden können. Die Plattform wird von der Schweizerischen Patientenorganisation SPO und der Stiftung Patientensicherheit Schweiz gemeinsam betrieben und soll die Stimme von Patient:innen und Angehörigen im Gesundheitswesen stärken sowie einen Beitrag zur Patientensicherheit leisten.

Wie funktioniert die Meldeplattform?

Alle Patient:innen sowie Angehörige, die ein Erlebnis oder einen konkreten Vorfall im Schweizer Gesundheitswesen erlebt haben – sei es in einem Spital oder Pflegeheim, bei der Pflege zuhause, in einer Praxis oder Apotheke.

Jegliche Erlebnisse oder Vorfälle, bei denen Sie das Gefühl hatten, dass Ihre Behandlung fehlerhaft abgelaufen ist. Dafür muss der Fehler nicht zwingend passiert sein – es kann sich auch um Situationen handeln, bei denen der Fehler (z.B. von Ihnen selbst) noch abgewendet werden konnte. Ebenfalls können Sie auch Situationen melden, in denen Sie sich nicht sicher waren, ob bei Ihrer eigenen Behandlung oder bei der Behandlung eines Angehörigen alles «mit rechten Dingen» abgelaufen ist. Beispiele für diese Situationen können sein:

  • Ihnen wurde ein Medikament verschrieben und Sie haben in letzter Sekunde gemerkt, dass die Dosis falsch angegeben war.
  • Ihr Vater befindet sich im Spital kurz vor einer Knie-Operation und Sie bemerken, dass das falsche Knie vorbereitet wird.
  • Nach einer Behandlung beim Kieferorthopäden haben Sie Beschwerden und das Gefühl, nicht vollumfassend über die Risiken aufgeklärt worden zu sein.
  • Ihre Gesundheits-App hat Ihnen aufgrund eingegebener Symptome empfohlen, nicht zum Arzt zu gehen, wodurch sich die nötige Behandlung verzögert hat.

Sie können Ihre Meldung anonym oder mit Kontaktangaben erfassen. Wir behandeln jegliche Informationen streng vertraulich. Lesen Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung.

Alle unsere Daten werden nach den aktuellen Bestimmungen des Datenschutzes und des schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz gespeichert und bearbeitet. Die Server unserer Daten stehen in der Schweiz.

Lesen Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung.

Die SPO führt sogenannte medizinische und zahnmedizinische Vorabklärungen bei vermuteten Sorgfaltspflichtverletzungen durch. Hierbei wird anhand des Patientendossiers abgeklärt, ob eine juristische Weiterverfolgung des Vorfalls empfohlen werden kann. Eine solche Vorabklärung kann bei der SPO nach Prüfung der Sachlage kostenpflichtig in Auftrag gegeben werden. Zwingend notwendig ist vorgängig ein Beratungsgespräch bei der SPO.

Bei einer medizinischen Behandlung verlassen wir uns darauf, dass alles richtig läuft. Aber auch im Gesundheitswesen passieren Fehler, die oft zu wenig Gehör finden. Genau für solche Ereignisse haben wir die neue Meldeplattform PatBox.ch gegründet – die erste schweizweite Plattform, auf der Patient:innen und Angehörige unerwünschte Erlebnisse oder Vorfälle aus eigener Sicht melden können. Helfen Sie uns mit einer Spende, PatBox.ch in der breiten Bevölkerung bekannt zu machen. Damit auch Patient:innen und Angehörige eine Stimme bekommen! 

Der Erfolg von PatBox.ch hängt von der Bekanntheit der Meldeplattform ab. Helfen Sie uns dabei und laden Sie sich den Flyer herunter, den Sie auflegen oder digital verbreiten können.

Was geschieht mit den Meldungen?

Die eingegangenen Meldungen werden durch die Teams von Patientensicherheit Schweiz und der Schweizerischen Patientenorganisation SPO analysiert. In regelmässigen Abständen werden… Weiterlesen

Wer betreibt PatBox.ch?

PatBox.ch, die Meldeplattform für Patient:innen und Angehörige, wird von der Schweizerischen Patientenorganisation SPO und der Stiftung Patientensicherheit Schweiz gemeinsam betrieben… Weiterlesen

Melden Sie Ihr Erlebnis oder Ihren Vorfall mit unserem Meldeformular.

Beispielmeldungen

Die Beispielmeldungen basieren auf echten Meldungen, können aber aus Gründen der Lesbarkeit und Anonymität stark gekürzt sein.
Fehldiagnose im pädiatrischen Notfall
«Auf der pädiatrischen Notfallstation wartete mein 20 Monate altes Kind dreieinhalb Stunden auf eine Untersuchung. Ein Arzt teilte mir dann mit, dass es, trotz meines starken Verdachts, keine Mittelohrentzündung hatte. In der Nacht perforierte die Mittelohrentzündung. Am nächsten Morgen gingen wir wieder in die Notaufnahme. Ein Bereitschaftsarzt untersuchte uns nach zweieinhalb Stunden Wartezeit und diagnostizierte eine perforierte Mittelohrentzündung. Die Fehldiagnose führte zu einer Verzögerung der Antibiotika-Behandlung um 16 Stunden. Mein Kind litt in dieser Zeit sehr, ass, trank und schlief nicht.»
Patientenverwechslung bei Blutprobe
«Ich bin zurzeit in der Reha. Aufgrund einer schmerzhaften Verhärtung unter der OP-Narbe wurde eine Blutabnahme für den folgenden Morgen mit mir abgesprochen. Die Blutabnahme wurde nicht durchgeführt. Mir gings an dem Morgen nicht so gut, weshalb ich sie selbst komplett vergessen habe. Gegen Mittag teilte die Assistenzärztin mir mit, meine Blutwerte seien super. Sie glaubte mir nicht, dass gar keine Blutabnahme stattgefunden hatte, da sie ja Ergebnisse vorliegen hatte. Nach einer mehrminütigen Diskussion fragte sie bei der Pflege nach. Dort wurde meine Aussage bestätigt. Es kam raus, dass auf das Blutröhrchen eines anderen Patienten mein Namensetikett geklebt worden war.»
Verzögerte Diagnose im pädiatrischen Notfall
«An einem Samstag am späteren Nachmittag musste ich mit meinem 16-monatigen Kind in den Notfall eines Spitals. Es war sehr stark dehydriert und musste sofort hydriert werden. Aufgrund einiger Tage sehr starkem Durchfall und Erbrechen wurden eine Blutprobe und Stuhlprobe genommen. Dienstagmittag hatten wir immer noch keine Ergebnisse. Wir haben uns dann in ein anderes Spital verlegen lassen. Dort wurde klar, dass das Kind eine Sepsis machte aufgrund Salmonellen, die im ersten Spital hätte erkannt werden müssen, um schnellstmöglich mit der Antibiotika-Therapie zu beginnen.»
Notfalleinweisung trotz Patientenverfügung
«Meine 93-jährige Schwiegermutter lebt mit Alzheimer in einem Pflegeheim. Gestern wurde sie mit Verdacht auf einen Schlaganfall notfallmässig mit der Ambulanz ins Spital gebracht. Nur: Sie hat eine Patientenverfügung, dass sie keine lebensverlängernden Massnahmen wünscht. Das Heim verfügt über eine Kopie davon. Mein Mann als Hauptansprechperson war nicht sofort erreichbar und das Heim hat sich dann auf Initiative eines anderen Angehörigen über die Verfügung hinweggesetzt. Im Spital war sie nicht kooperativ, eine ausführliche Untersuchung war nicht möglich. Die Oberärztin bestätigte später, dass sie nicht hätte eingeliefert werden sollen. Schlussendlich war es zudem einfach ein Sturz. Eine Überreaktion, verbunden mit viel Stress und beträchtlichen Kosten, trotz Patientenverfügung.»