Wie funktioniert die Meldeplattform?

Wer kann eine Meldung erfassen?

Alle Patient:innen sowie Angehörige, die ein Erlebnis oder einen konkreten Vorfall im Schweizer Gesundheitswesen erlebt haben – sei es in einem Spital oder Pflegeheim, bei der Pflege zuhause, in einer Praxis oder Apotheke.

Was kann gemeldet werden?

Jegliche Erlebnisse oder Vorfälle, bei denen Sie das Gefühl hatten, dass Ihre Behandlung fehlerhaft abgelaufen ist. Dafür muss der Fehler nicht zwingend passiert sein – es kann sich auch um Situationen handeln, bei denen der Fehler (z.B. von Ihnen selbst) noch abgewendet werden konnte. Ebenfalls können Sie auch Situationen melden, in denen Sie sich nicht sicher waren, ob bei Ihrer eigenen Behandlung oder bei der Behandlung eines Angehörigen alles «mit rechten Dingen» abgelaufen ist. Beispiele für diese Situationen können sein:

  • Ihnen wurde ein Medikament verschrieben und Sie haben in letzter Sekunde gemerkt, dass die Dosis falsch angegeben war.
  • Ihr Vater befindet sich im Spital kurz vor einer Knie-Operation und Sie bemerken, dass das falsche Knie vorbereitet wird.
  • Nach einer Behandlung beim Kieferchirurgen haben Sie Beschwerden und das Gefühl, nicht vollumfassend über die Risiken aufgeklärt worden zu sein.
  • Ihre Gesundheits-App hat Ihnen aufgrund eingegebener Symptome empfohlen, nicht zum Arzt zu gehen, wodurch sich die nötige Behandlung verzögert hat.

Sind die Meldungen anonym?

Sie können Ihre Meldung anonym oder mit Kontaktangaben erfassen. Wir behandeln jegliche Informationen streng vertraulich. Lesen Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung.

Wo werden meine Daten gespeichert?

Alle unsere Daten werden nach den aktuellen Bestimmungen des Datenschutzes und des schweizerischen Bundesgesetzes über den Datenschutz gespeichert und bearbeitet. Die Server unserer Daten stehen in der Schweiz. Lesen Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung.

Unter welchen Umständen kann die Schweizerische Patientenorganisation SPO die medizinische Abklärung eines vermuteten Behandlungsfehlers anbieten?

Die SPO führt sogenannte medizinische und zahnmedizinische Vorabklärungen bei vermuteten Sorgfaltspflichtverletzungen durch. Hierbei wird anhand des Patientendossiers abgeklärt, ob eine juristische Weiterverfolgung des Vorfalls empfohlen werden kann. Eine solche Vorabklärung kann bei der SPO nach Prüfung der Sachlage kostenpflichtig in Auftrag gegeben werden. Zwingend notwendig ist vorgängig ein Beratungsgespräch bei der SPO.

Wer betreibt PatBox.ch?

Die Meldeplattform wird von den beiden gemeinnützigen Organisationen Schweizerische Patientenorganisation SPO und der Stiftung Patientensicherheit Schweiz betrieben. Gemeinsam verfolgen Sie das Ziel, die Interessen von Patient:innen zu vertreten.

Ich finde PatBox.ch eine gute Sache. Wie kann ich das Projekt unterstützen?

Bei einer medizinischen Behandlung verlassen wir uns darauf, dass alles richtig läuft. Aber auch im Gesundheitswesen passieren Fehler, die oft zu wenig Gehör finden. Genau für solche Ereignisse haben wir die neue Meldeplattform PatBox.ch gegründet – die erste schweizweite Plattform, auf der Patient:innen und Angehörige unerwünschte Erlebnisse oder Vorfälle aus eigener Sicht melden können. Helfen Sie uns mit einer Spende, PatBox.ch in der breiten Bevölkerung bekannt zu machen. Damit auch Patient:innen und Angehörige eine Stimme bekommen!

Gibt es weiteres Informationsmaterial zu PatBox.ch?

Der Erfolg von PatBox.ch hängt von der Bekanntheit der Meldeplattform ab. Helfen Sie uns dabei und laden Sie sich den Flyer herunter, den Sie auflegen oder digital verbreiten können.